indlogo.jpg (7206 Byte) Auch der Betreiber hat so manches zu beachten.

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ANFORDERUNGEN AN DEN BETREIBER

 

Das Vorhandensein einer indukTiven Höranlage ist deutlich mit dem internationalem Symbol zu kennzeichnen. Dieses Symbol (LOGO) wird von den Verbänden bei Einhaltung der Qualitätsrichtlinien zur Verfügung gestellt.

Die Betriebssicherheit (EINSCHALTEN der Anlage) muß sichergestellt sein.

Das Personal ist im Umgang mit den hörbehinderten Menschen und der indukTiven Anlage regelmäßig zu schulen.

Für den Betreiber ist der Abschluß eines Wartungsvertrags für die indukTive Höranlage empfehlenswert.